Flüssiggase
Wir führen Flüssiggase in folgenden Füllmengen:
- Camping-Propan: Inhalt 5, 8 und 11 kg
- Propan in Aluminiumflaschen: Inhalt 6 und 11 kg
Camping Propan (grau oder schwarz ohne Firmennamen) sowie Alugas sind jeweils Eigenflaschen. Diese Flaschen werden einmal erworben und danach voll gegen leer getauscht. Beim Austausch bezahlen Sie nur noch den jeweiligen Füllpreis. - Propan in Pfandflaschen: Inhalt 5, 11 und 33 kg
- Motogas in Pfandflaschen: Inhalt 11 kg
Für schadstoffarm zu betreibende Maschinen wie z.B. Hubstapler. Für Pfandflaschen wird ein einmaliger Pfandbetrag erhoben, der bei Rückgabe wieder erstattet wird. - Propan/Butankartusche: Inhalt 190 g
- Butan/GAZ-International: Inhalt 1,800 und 2,750 kg
GAZ-International (blau) sind Eigenflaschen (siehe Propan).
Technische und medizinische Gase
Folgende Gase führen wir in unserem Sortiment:
- Acetylen
- Argon
- Ballongas / Helium
- Formiergase
- Kohlensäure (Entnahme aus Gas- oder Flüssigphase)
- Sauerstoff
- Sauerstoff (medizinisch)
- Schankgas (Biergas)
- Schweißschutzgas in versch. Mischungen
- Stickoxydul (nur gegen Berechtigungsnachweis)
- Stickstoff
- Wasserstoff
Alle Gase sind sowohl in Eigenflaschen als auch in Mietflaschen in verschiedenen Reinheitsgraden in technischer sowie Laborqualität erhältlich. Selbstverständlich können wir Ihnen auch andere Gasarten liefern.
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Tipps & Tricks
Für den Umgang mit Gasflaschen gibt es viele Vorschriften und Regeln, nachstehend sind einige der wichtigsten aufgelistet:
- Nur erfahrene und geschulte Personen dürfen mit Gasen umgehen.
- Gase dürfen aus den Flaschen nur mittels angeschlossener mängelfreier Druckminderventile entnommen werden.
- Gasflaschen dürfen nicht geworfen werden und sind gegen Umfallen oder Herabfallen zu sichern (z.B. Ketten oder Bügel).
- Gasflaschen sind vor Erwärmung durch Heizkörper oder offene Flammen zu schützen.
- Gase nie aus einer Druckgasflasche in eine andere umfüllen.
- Die Ventilanschlüsse müssen sauber gehalten werden.
- Flaschen-Kennzeichnungen (z.B. Aufkleber) dürfen nicht beschädigt oder beseitigt werden.
- Die Ventile und Armaturen an Sauerstoff-Flaschen sind öl- und fettfrei zu halten.
- Gasflaschen mit Schäden (z.B. Ventilschäden, Brandschäden) dürfen nicht betrieben werden. Sie sind deutlich zu kennzeichnen, und der Gas-Lieferant ist über die weitere Behandlung zu befragen.
- Gasflaschen dürfen nur mit zugelassenem Ventilschutz (z. B. Flaschenkappe) und bei ausreichender Sicherung gegen Verrutschen oder Umherrollen transportiert werden.